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Heizkostenabrechnung ist kein Heizkostenquiz
(dmb) Die Heizkostenabrechnung darf nicht zu einem Heizkostenquiz für Mieter werden, sondern muss aus sich heraus verständlich sein, entschied das Amtsgericht Dortmund (107 C 8704/03).
Willkürliche Abkürzungen, die nur Verwirrung stiften, und Rechenschritte, die nicht vollständig nachvollziehbar sind, machen die Heizkostenabrechnung mangelhaft und unwirksam. Die betroffenen Mieter müssen keine Nachzahlungen leisten, urteilte eine andere Abteilung des Dortmunder Amtsgerichts (125 C 14167/03).
Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) ging es jeweils um Abrechnungen einer der größten Wärmemessdienstfirmen Deutschlands im Auftrag eines Großunternehmens der Immobilienbranche. Die Amtsrichter kritisierten insbesondere Formulierungen, wie „HeizungVE“ oder „UE“ und „KostenUE“, verdeckte Rechenschritte und die Nichtoffenlegung, wo einzelne Werte der Abrechnung herrühren.
Das Amtsgericht Dortmund (125 C 14167/03) wörtlich zu den Abrechnungen dieser Messdienstfirma und dieses Immobilienunternehmens: „Der erkennende Richter hat bei jedem Fall neue Schwierigkeiten, sich in das unübersichtliche System der Abrechnung hineinzudenken. Immer, wenn er meint, es verstanden zu haben, tauchen bei der nächsten Abrechnung wieder die gleichen oder neue Fragen auf. Das ganze System der Abrechnung ist unverständlich.“
Die Dortmunder Richter – so der Deutsche Mieterbund – verwiesen Wohnungsunternehmen und Abrechnungsfirma auf Mindestanforderungen, die an eine Heizkostenabrechnung zu stellen sind:
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