Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren, Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es wird oft auch als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen.

In Deutschland wurde im Jahre 1999 die Konkursordnung durch das Insolvenzrecht abgelöst. Seitdem ist in der Insolvenzordnung (InsO) das Verbraucherinsolvenzverfahrengeregelt. 2009 wurde es 130.698 Mal in Anspruch genommen.

Sollten nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch Verbindlichkeiten bestehen, so kann der Schuldner davon befreit werden (Restschuldbefreiung). Diese Möglichkeit besteht in Deutschland seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) am 1. Januar 1999. Die Restschuldbefreiung erfolgt gegebenenfalls sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Allerdings sollte man sich in der Wohlverhaltensphase dann auch "wohl verhalten" haben, wozu es eine Regelung gibt. Diese gesetzliche Neuregelung war eine Reaktion auf die zunehmende Überschuldung von wirtschaftlich nicht selbstständigen Menschen.

Zweckmäßig ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren für Menschen, die überschuldet sind und deren Gläubiger einen Vergleich ablehnen. Auch für solche, bei denen das Ende der Überschuldung absehbar ist, etwa wenn man durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit die hohen Raten nicht mehr monatlich bezahlen kann, sondern nur einen kleineren Teil. Die Schulden mit dem Erlös der zwangsvollstreckungsrechtlich verwertbaren Vermögensgegenstände zusammen mit den nach der gesetzlichen Zumutbarkeits-Tabelle pfändbaren Beträgen können in den nächsten sechs Jahren voraussichtlich dadurch getilgt werden, was jedoch nicht unbedingt so erfolgen muss. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren hat sich vom Beginn 1999 bis zum Jahre 2003 etwa verzehnfacht (2003 waren es rund 33.600 Verfahren in Deutschland). Grund hierfür ist nicht nur die wachsende Verschuldung, sondern vor allem die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, die es nach dem früheren Recht nicht gab. Zu einem sprunghaften Anstieg kam es besonders dadurch, dass seit der Novellierung der Insolvenzordnung (InsO) 2001 eine Stundung der Verfahrenskosten möglich ist und auch völlig mittellose Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen können.

 

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