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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist Teil des Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Insolvenz eines Schuldners befasst.

Die Insolvenz (lat. insolvens, ‚nicht-lösend‘, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), in Österreich und der Schweiz Konkurs (nur umgangssprachlich auch in Deutschland, von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘, nämlich der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.

Anmeldung der Insolvenz kann ein Insolvenzverfahren zur Folge haben. Dessen Zweck ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln, bei Unternehmen durch Auflösung, bei natürlichen Personen letztlich durch Restschuldbefreiung.

Die richitgen Schritte einzuleiten, vor und während einer Insolvenz, sind sowohl im Rahmen einer privat- wie auch einer Regelinsolvenz, imanent mit einem positiven Verfahrensausgang verbuden. Aus diesem Grund ist er äußerst ratsam, für solche komplexen Aufgaben einen qualifizierten juristischen Partner an seiner Seite zu haben. In Solchen Fällen stehen wir Ihnen nicht nur beartend, sondern auch tatkräftig zur Seite.

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